Abschleppen durch Dritte Rzeszów

Wir bieten professionelle Abschleppdienste aus der Haftpflicht des Verursachers. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihr Auto bei einem Unfall oder einer Kollision, die von einem anderen Fahrer verursacht wurde, beschädigt wurde, können wir Ihnen helfen.

Beim Abschleppen durch Dritte handelt es sich um eine Dienstleistung, bei der Ihr beschädigtes Fahrzeug an einen Ort Ihrer Wahl transportiert wird und die Abschleppkosten von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Das Abschleppen durch einen Dritten ist für Sie von Vorteil, da Sie die Kosten für den Transport Ihres beschädigten Fahrzeugs nicht selbst tragen müssen.

Unser Unternehmen kümmert sich um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Abrechnung mit dem Versicherer des Unfallverursachers, so dass Sie sich auf andere Fragen im Zusammenhang mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs und der Wiederherstellung der vollen Leistungsfähigkeit konzentrieren können.

Die Haftpflicht des Unfallverursachers deckt häufig die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs des Unfallopfers. Um Ihre Rechte bei einem Unfall wirksam wahrnehmen zu können, ist es wichtig, dieses Verfahren zu kennen. Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie den Schaden dem Versicherer des Unfallverursachers melden und die erforderlichen Unterlagen wie den Polizeibericht und die Bestätigung der Abschleppkosten beifügen. Nach Prüfung übernimmt der Versicherer die Kosten direkt oder erstattet sie dem Geschädigten.

Abschleppwagen für Dritte Rzeszów

Der Einsatz eines Abschleppwagens, der aus der Haftpflicht des Verursachers finanziert wird, ist unmittelbar nach dem Vorfall möglich, wenn der Versicherer des Verursachers die Kostenübernahme schnell bestätigt. So können Sie Verzögerungen beim Abtransport Ihres Fahrzeugs vom Unfallort vermeiden. Dazu sollten Sie sich umgehend mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung setzen, am besten telefonisch oder über das Internet, um den Schaden zu melden und die Kostenübernahme für einen Abschleppwagen zu beantragen. Wichtig ist, dass Sie die Versicherungsnummer des Unfallverursachers und die Einzelheiten des Vorfalls zur Hand haben.

Abschleppen durch Dritte

Beim Abschleppen durch einen Dritten wird das beschädigte Fahrzeug vom Unfallort zu einer Werkstatt oder einem anderen Ort transportiert. Dieser Service ist auf Situationen beschränkt, in denen der Unfall durch den anderen Fahrer verursacht wurde. Nachstehend sind die Situationen aufgeführt, in denen dieser Dienst in Anspruch genommen werden kann:

  • Ein Unfall, bei dem der andere Fahrer am Unfallort seine Schuld zugegeben hat,
  • Unfälle, bei denen die Polizei die Schuld des anderen Fahrers in einem Bericht bestätigt hat.

Wer bezahlt den Abschleppdienst nach einem Unfall?

In der Regel werden die Abschleppkosten vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers übernommen. In Fällen, in denen die Haftung unklar ist, können die Kosten geteilt werden, oder der Geschädigte muss zunächst selbst zahlen, mit der Möglichkeit einer späteren Erstattung.

Was ist unmittelbar nach einem Unfall zu tun?

  • Sichern Sie die Unfallstelle,
  • Melden Sie den Vorfall bei der Polizei und lassen Sie einen Bericht erstellen,
  • Kontaktieren Sie den Versicherer des Unfallverursachers, um den Schaden zu melden.

Was deckt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers?

Die Haftpflichtversicherung für motorisierte Fahrzeuge soll die Opfer von Verkehrsunfällen vor den finanziellen Folgen von Ereignissen schützen, für die der schuldige Fahrer haftet, wie z. B:

  1. Beschädigung des Fahrzeugs: Die Haftpflicht des Unfallverursachers deckt die Kosten für die Behebung von Schäden am Fahrzeug des Opfers, die durch den Unfall verursacht wurden. Dies gilt sowohl für kleinere Schäden als auch für größere Schäden, die eine umfangreiche Reparatur in einer Vertragswerkstatt erfordern.
  2. Abschleppkosten: Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist, deckt die Haftpflicht des Unfallverursachers in der Regel die Kosten für das Abschleppen in die nächstgelegene Werkstatt oder an einen anderen vorgesehenen Ort.
  3. Behandlung der Verletzten: Wenn die Opfer infolge des Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, deckt die Haftpflicht des Verursachers die Kosten für die Behandlung, den Krankenhausaufenthalt und die Rehabilitation.
  4. Einkommensverluste: Wenn das Unfallopfer infolge des Unfalls vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig ist, kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers auch den Einkommensverlust oder die Entschädigung für den dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit decken.
  5. Zerstörung von Eigentum: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers deckt auch Schäden an fremdem Eigentum ab – zum Beispiel Schäden an Zäunen, Grundstücken oder anderen Gegenständen, die dem Geschädigten gehören.
  6. Strafschadenersatz und immaterieller Schadenersatz: In Fällen, in denen die Opfer langfristige psychische oder physische Auswirkungen erleiden, können sie eine Entschädigung für den erlittenen Schaden verlangen.

Erstattung der Abschleppkosten aus der Haftpflicht des Verursachers

So erhalten Sie die Erstattung der Abschleppkosten:

  • Melden Sie den Schaden dem Versicherer des Täters,
  • Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor, z. B. die Abschlepprechnung und den Polizeibericht,
  • Warten Sie auf die Überprüfung und Erstattung, was mehrere Wochen dauern kann.

Es ist äußerst wichtig, die Verfahren der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu kennen, damit Sie im Falle eines Unfalls Ihr Recht auf eine sichere Entfernung Ihres Fahrzeugs von der Straße ohne zusätzliche Kosten wirksam durchsetzen können.

Sind Sie Opfer eines Unfalls geworden?

Wenn Sie Unterstützung nach einem Unfall oder weitere Informationen über das Abschleppen durch die Haftpflichtversicherung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.